Ausschreitungen durch linksextremistische und radikal migrantische Gruppierungen nach französischem Muster hält die epp GmbH (equity protection partners) auch in Deutschland für möglich. Zu dieser Einschätzung kommt das Unternehmen in seiner aktuellen Lageanalyse vom 21. Oktober 2026.

Hintergrund sind die massiven Schülerproteste in Frankreich, die sich innerhalb weniger Wochen zu einer landesweiten Massenbewegung mit teils schweren gewaltsamen Ausschreitungen entwickelt haben. Auch in Deutschland formieren sich unter dem Namen „Gen Z Regelt!“ zunehmend Schülerproteste. Für den 31. Oktober 2026 sind Demonstrationen in mehreren deutschen Großstädten angekündigt.

Nach Beobachtungen von epp mobilisieren inzwischen auch linksextremistische und radikal migrantische Gruppierungen. epp hält es für möglich, dass gewaltbereite Akteure die überwiegend friedlichen Proteste für eigene Zwecke instrumentalisieren. Die Kampagne „Gen Z Regelt!“ selbst distanziert sich ausdrücklich von Extremismus und Gewalt.

Mögliche Auswirkungen auf Unternehmen und den Einzelhandel

epp hält eine Eskalation der Proteste nach französischem Muster auch in Deutschland für möglich. Ausschreitungen in vergleichbarem Ausmaß wie in Frankreich hält das Unternehmen derzeit allerdings für eher unwahrscheinlich.

Für die angekündigten Kundgebungen am 31. Oktober hält epp Betriebsstörungen durch Blockaden und Versammlungen in deutschen Innenstädten für möglich. Auch vereinzelte Sachbeschädigungen und Plünderungen im Einzelhandel durch gewaltbereite Gruppen hält das Unternehmen für möglich.

Nach Angaben von epp liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass die Protestbewegung gezielt Unternehmen ins Visier nimmt. Die weitere Entwicklung bleibt insbesondere mit Blick auf die angekündigten Protestaktionen am 31. Oktober zu beobachten.

Bildquelle: Die ZEIT

Die vollständige Lageeinschätzung von epp:

Hinweis: Das BVSW-Mitgiedsunternehmen equity protection partners GmbH stellt den Bericht dem BVSW e. V. ausdrücklich zur Vervielfältigung zur Verfügung. Bitte nehmen Sie dennoch den Hauftungsausschluss unter Punkt 4 auf Seite 8 des Papiers zur Kenntnis.