Die Anmeldung zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen des BVSW
erfolgt in Textform, beispielsweise postalisch oder per E-Mail.
Anmeldungen zu terminierten Schulungsmaßnahmen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; der Eingang wird dem Anmeldenden unverzüglich mitgeteilt.
Drei Wochen vor Beginn der Schulungsmaßnahme, bei nachträglicher Annahme einer Teilnehmermeldung unverzüglich, erhält der Anmeldende eine schriftliche Teilnahmebestätigung.
Mit Zugang der Teilnahmebestätigung kommt der Vertrag gemäß diesen ATB zustande.
Sobald eine für die Durchführung ausreichende Teilnehmerzahl erreicht ist, wird der Termin der Bildungsmaßnahme in Abstimmung mit den angemeldeten Teilnehmern festgelegt.
Die Voranmeldung wird unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen zur verbindlichen Anmeldung, sofern ihr nach Bekanntgabe des Termins nicht unverzüglich in Textform widersprochen wird.
Der BVSW behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die Anmeldung kann vor oder nach dem Beratungsgespräch erfolgen. Der Eingang der Anmeldung beim BVSW wird unverzüglich bestätigt.
Erfolgt die Anmeldung nach einem Beratungsgespräch, wird die schriftliche Teilnahmebestätigung unmittelbar zugesandt.
Der Vertrag kommt mit Zugang der Teilnahmebestätigung des BVSW zustande.
Der Anmelder ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten; der Rücktritt bzw. die Abmeldung ist in Textform zu erklären.
In diesem Falle werden folgende Stornogebühren fällig:
Etwaige vereinbarte Nebenkosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer werden zusätzlich berechnet.
Zuvor gezahlte Gebühren werden nach Abzug der jeweiligen Stornogebühr zurückerstattet.
Bei Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen die Stornogebühren. Für Teilnehmer, die nicht oder nur teilweise an einer Veranstaltung teilnehmen, diese abbrechen oder sie aufgrund eigenen Verschuldens abbrechen müssen, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
Bei Stornierung oder Schulungsabbruch aufgrund von Krankheit oder vergleichbaren Gründen wird für die angemeldete Bildungsmaßnahme die entsprechende Stornogebühr (siehe oben) fällig bzw. erfolgt keine anteilige Rückerstattung.
Der nicht erstattete Betrag kann dem Teilnehmer gutgeschrieben und bei der Teilnahme an einer nachfolgenden Schulungsmaßnahme angerechnet werden. Eine gegebenenfalls bestehende Differenz zur Teilnahmegebühr der neuen Schulungsmaßnahme ist vom Teilnehmer zu zahlen.
Mit der Teilnahmebestätigung erhält der Anmelder eine Rechnung.
Alternativ wird diese an die im Anmeldeformular angegebene Rechnungsanschrift versandt.
Die Rechnung ist unabhängig von Leistungen Dritter (AA, BFD, BG usw.) bis zum genannten Fälligkeitsdatum auf das angegebene Konto des BVSW zu überweisen.
Die Kostenregelung für Verpflegung und Hotelunterkunft bei mehrtägigen Veranstaltungen erfolgt in der jeweiligen Ausschreibung der Bildungsmaßnahme.
Die Kosten der Maßnahme, deren Dauer und die enthaltenen Lehrmittel sind gemäß der Übersicht der Schulungs- und Prüfungstermine Vertragsgegenstand.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die geltenden Hausordnungen zu beachten und den Anordnungen der Beauftragten des BVSW, die während der Dauer der Schulung weisungsbefugt sind, Folge zu leisten.
Bei groben Verstößen gegen diese Bestimmung ist der BVSW unter Benachrichtigung des Anmelders berechtigt, den Teilnehmer zeitweise oder dauerhaft von der Schulung auszuschließen.
Der BVSW haftet nicht für Schäden, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des BVSW, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
Teilnehmer haften für Schäden, die sie schuldhaft im Zusammenhang mit dem Besuch eines Lehrgangs oder Seminars verursachen und dem BVSW oder dessen Partnern zufügen.
Der BVSW behält sich auch nach Versand der Teilnahmebestätigung vor, Bildungsmaßnahmen abzusagen.
Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet; weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter entstehen nicht.
Ein Wechsel der Referenten oder Trainer vor oder während einer Schulung berechtigt weder den Teilnehmer zum Rücktritt noch den Anmelder zu einer Minderung der Gebühr.
Der BVSW behält sich notwendige Änderungen organisatorischer Einzelheiten der Bildungsmaßnahmen vor, sofern diese den Gesamtcharakter und die Qualität der jeweiligen Maßnahme nicht wesentlich beeinträchtigen.
Die verwendeten Unterlagen, Skripte und sonstigen Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt.
Die Vervielfältigung und/oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Urheberrechtsinhabers zulässig.