Kap. I Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen des BVSW muss im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 145, 147 BGB) schriftlich, entweder auf postalischem Weg, per Fax oder Online erfolgen.
Terminierte Schulungen:
Anmeldungen zu terminierten Schulungsmaßnahmen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt; der Eingang wird dem An-meldenden unverzüglich mitgeteilt.
Drei Wochen vor Beginn der Schulungsmaßnahme, bei nachträglicher Annahme einer Teilnehmermeldung unverzüglich, erhält der Anmeldende eine schriftliche Teilnahmebestätigung. Mit Erhalt der Teilnahmebestätigung wird die Anmeldung gemäß den ATB rechtskräftig.
Offene Seminare (im Katalog thematisch aufgenommene, noch nicht näher beschriebene Seminare):
Nach Eingang einer den Lehrgang sich rechnenden Teilnehmerzahl, erfolgt in Abstimmung mit den Kunden die Terminierung der Bildungsmaßnahme. Die Voranmeldung wird, unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen, zur rechtswirksamen Anmeldung, wenn keine unverzügliche schriftliche Widerrufung erfolgt.
BVSW behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Inhouse-Schulung und Individualausbildung:
Die Anmeldung kann vor oder nach dem Beratungsgespräch erfolgen. Der Eingang der Anmeldung beim BVSW wird unverzüglich bestätigt, bzw. die schriftliche Teilnahmebestätigung zugesandt, wenn die Anmeldung nach einem Beratungsgespräch erfolgt ist.

Der Vertrag kommt in jedem Falle mit Erhalt der schriftlichen Teilnahmebestätigung des BVSW zustande.
Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 3 Absatz 5 AZAV wird dem Teilnehmer ausgehändigt.

Kap. II Stornierung

Der Anmelder ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten; der Rücktritt/die Abmeldung ist schriftlich zu erklären.

In diesem Falle werden folgende Stornogebühren fällig:
– bis Erhalt der Teilnahmebestätigung fallen keine Gebühren an,
– bei öffentlich rechtlich geförderten AZWV Maßnahmen besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht,
– bei Rücktritt nach Erhalt der Teilnahmebestätigung bis 14 Wochentage vor Beginn einer Schulungsmaßnahme 50 %,
– bei Rücktritt bis 7 Wochentage vor Schulungsbeginn 75 % der Teilnahmegebühren und
– bei Stornierung später als 7 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn fällt die volle Gebühr an;
immer auch eventuelle Nebenkosten zzgl. USt/MwSt.

Zuvor bezahlte Gebühren werden nach Abzug des jeweiligen Stornosatzes rückerstattet.
Bei Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen die Stornierungsbeträge. Für Teilnehmer die zu Veranstaltungen nicht, teilweise nicht erscheinen oder diese abbrechen bzw. aufgrund ihres Verschuldens abbrechen müssen, ist die volle Gebühr zu zahlen.
Bei Stornierung oder Schulungsabbruch aufgrund von Krankheit o. ä. wird für die gemeldete Bildungsmaßnahme die entsprechende Stornogebühr (s. oben) fällig bzw. es erfolgt keine anteilige Rückerstattung.
Der Betrag wird gutgeschrieben und der Teilnehmer kann nach Aufzahlung der Gebührendifferenz zum vollen Betrag an einer nachfolgenden Schulungsmaßnahme teilnehmen.

Kap. III Zahlungsbedingungen

Mit der Teilnahmebestätigung erhält der Anmelder eine Rechnung bzw. wird diese, an die im Anmeldeformular vermerkte Rechnungsanschrift versandt. Die Rechnung ist, unabhängig von Leistungen Dritter (AA, BFD, BG usw.), bis zum genannten Fälligkeitsdatum auf das angegebene Konto des BVSW einzuzahlen.
Die Kostenregelung für Verpflegung und Hotelunterkunft bei mehrtägigen Veranstaltungen erfolgt in der Ausschreibung der jeweiligen Bildungsmaßnahme. Die Kosten der Maßnahme, deren Dauer und deren Lehrmittel sind gemäß Übersicht der Schulungs- und Prüfungstermine Vertragsgegenstand.

Kap. IV Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich, Hausordnungen zu beachten und den Anordnungen der Beauftragten des BVSW, die während der Dauer der Schulung weisungsbefugt sind, Folge zu leisten.
Bei groben Verstößen gegen diese Bestimmung ist der BVSW, unter Benachrichtigung des Anmelders berechtigt, Teilnehmer zeitlich befristet oder ganz von der Schulung auszuschließen.

Kap. V Haftung

Der BVSW haftet nicht für Schäden, außer diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Erfüllungsgehilfen des Bildungsträgers. Teilnehmer haften für Schäden, die sie im Zusammenhang mit dem Lehrgangs-/ Seminarbesuch verursachen und dem Bildungsträger oder dessen Partner zufügen.

Kap. VI Absage, Referenten- und Trainerwechsel

Der BVSW behält sich auch nach Bestätigung vor, Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet; weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter entstehen nicht. Ein Wechsel der Referenten oder Trainer vor/während einer Schulung berechtigt weder den Teilnehmer zum Rücktritt noch den Anmelder zu einer Minderung der Gebühr.
Änderungen der im Bildungsprogramm oder in den Ausschreibungen festgelegten organisatorischen und finanziellen Einzelheiten behält sich der BVSW vor.

Kap. VII Copyright

Sämtliche Lehrgangs- oder Seminarunterlagen dürfen nur mit Zustimmung des BVSW vervielfältigt werden.