Brandanschlag in München zeigt: Unternehmen müssen ihre Schutzmaßnahmen jetzt überprüfen

Wie aktuell die Bedrohungslage ist, zeigt der mutmaßliche Anschlagsversuch in München Anfang September 2026: Brandsätze wurden auf eine Baustelle geworfen. In unmittelbarer Nähe befinden sich zwei Unternehmen, die auch für den Verteidigungssektor tätig sind. Ein Zeuge beobachtete den Vorfall und alarmierte die Polizei. Das Bayerische Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen und prüft einen möglichen politischen Hintergrund.

Der Vorfall ist ein aktuelles Beispiel für eine Entwicklung, mit der sich Sicherheitsverantwortliche zunehmend auseinandersetzen müssen: Sabotage, Ausspähung, politisch motivierte Angriffe, hybride Bedrohungen und mögliche Innentäter sind für Unternehmen keine rein abstrakten Szenarien mehr.

Der BVSW – Bayerischer Verband für Sicherheit in der Wirtschaft e. V. reagiert auf die besonders brisante Lage mit einem passgenauen Angebot, das Unternehmen dabei unterstützt, Risiken neu zu bewerten, Mitarbeitende zu sensibilisieren und ihre Handlungssicherheit im Ernstfall zu erhöhen.

Drei Bausteine für mehr Sicherheit

Aufmerksamkeit kann entscheidend sein. Gerade Beschäftigte an Pforten und Zufahrten, im Empfang, Facility Management sowie im Objekt- und Werkschutz können ungewöhnliche Personen und Fahrzeuge, Ausspähungsversuche oder Manipulationen als Erste wahrnehmen. Das BVSW-Seminar vermittelt praxisnah, wie Auffälligkeiten erkannt und eingeschätzt werden und wie im Verdachts- oder Ereignisfall richtig gehandelt wird.

Sensibilisierungsseminar „Objektschutz in Zeiten einer veränderten Bedrohungslage“
Termin: 1.10.2026

Im Mittelpunkt stehen unter anderem Sabotage, Ausspähung und Spionage, auffällige Personen und Fahrzeuge, Social Engineering, Zutrittserschleichung, Drohnen, verdächtige Gegenstände sowie Alarmierungs-, Melde- und Eskalationswege.

Spezialseminar „Sprengstoff und der Umgang mit verdächtigen Postsendungen“
Termin 21.10.2026

Was macht eine Sendung verdächtig? Welche Warnsignale müssen ernst genommen werden? Und vor allem: Was darf im Verdachtsfall keinesfalls getan werden?

Das Spezialseminar wird von einem erfahrenen Sprengstoffspezialisten einer Sicherheitsbehörde durchgeführt. Dabei geht es ausdrücklich nicht um die technische Beschäftigung mit Sprengmitteln, sondern darum, mögliche Gefahren zu erkennen und so zu reagieren, dass weder die eigene Person noch andere unnötig gefährdet werden.

Das Tagesseminar richtet sich unter anderem an Mitarbeitende aus Poststellen, Warenannahme, Empfang, Pforte, Objekt- und Werkschutz sowie Unternehmenssicherheit und Facility Management.

Workshop/Webinar „Innentäter als besondere Bedrohung für Ihr Unternehmen“
Termin: 19.11.2026

Physische Angriffe sind nur eine Seite der aktuellen Bedrohungslage. Besondere Risiken können auch von Personen ausgehen, die Zugang zu Unternehmen, Informationen oder sicherheitsrelevanten Bereichen besitzen. Das BVSW-Angebot beleuchtet deshalb, wer zum Innentäter werden kann, welche Motivlagen eine Rolle spielen, wie unterschiedliche Typen erkannt werden können und welche präventiven Maßnahmen wirksam sind.

Sicherheit beginnt mit Vorbereitung

Die Ereignisse in München unterstreichen, dass Unternehmen ihre Sicherheitskonzepte nicht erst nach einem Vorfall überprüfen sollten. Technische Schutzmaßnahmen sind wichtig – ebenso entscheidend sind sensibilisierte Mitarbeitende, klare Meldewege und die Fähigkeit, ungewöhnliche Situationen frühzeitig zu erkennen und richtig einzuordnen.

Mit seinen aktuellen Angeboten verbindet der BVSW deshalb Sensibilisierung, Prävention und konkrete Handlungskompetenz – zugeschnitten auf eine Bedrohungslage, die sich in kurzer Zeit deutlich verändert hat.

Jetzt informieren und Mitarbeitende gezielt vorbereiten. Alle Seminare sind hier zu buchen.

Spionageaktivitäten und hybride Bedrohungen beispielsweise durch russische Akteure rücken die Sicherheit deutscher Unternehmen verstärkt in den Fokus. Doch wie gut sind Organisationen geschützt, wenn Angreifer auf Unterstützung, Zugang oder Informationen von innen setzen?

Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und das Ausspähen sensibler Einrichtungen: Die Sicherheitslage für deutsche Unternehmen und kritische Infrastrukturen hat sich deutlich verschärft. Sicherheitsbehörden warnen insbesondere vor Aktivitäten russischer Nachrichtendienste und vor Personen, die gezielt für einzelne Aufträge angeworben werden.

Für Unternehmen stellt sich damit eine entscheidende Frage: Was passiert, wenn Angreifer nicht nur versuchen, Schutzmaßnahmen von außen zu überwinden, sondern Menschen mit Zugang zu Gebäuden, Systemen, Informationen und internen Abläufen für ihre Zwecke nutzen?

Denn technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen sind nur ein Teil der Unternehmenssicherheit. Eine besondere Herausforderung stellen Innentäter und potenzielle Innentäter dar.

🎓 Webinar: Innentäter als besondere Bedrohung für Ihr Unternehmen

Am 19. November 2026 beleuchtet Prof. Dr. Goertz in unserem Online-Webinar, wer zum Innentäter werden kann, welche Motive und Tatgelegenheiten eine Rolle spielen und wie Unternehmen interne Bedrohungen frühzeitig erkennen und ihnen präventiv begegnen können.

🔎 Zentrale Leitfragen

📌 Inhalte (Auszug)

🗓 Organisatorische Details

👥 Zielgruppe

Corporate Security Officer, Sicherheitsverantwortliche in Unternehmen und Behörden, Verantwortliche für Standort- und Objektsicherheit, Notfall- und Krisenmanagement, Werkschutz, Leitstellen, operative Sicherheitsplanung, Facility Management, Errichter und Planer von Sicherheitstechnik sowie Mitarbeitende kundenintensiver Bereiche, etwa bei Banken, Versicherungen und Medien.

➡️ Jetzt anmelden und erfahren, wie sich interne Bedrohungen frühzeitig erkennen und wirksam begrenzen lassen.

Die Sicherheitslage für Unternehmen und exponierte Personen verändert sich. Insbesondere im Verteidigungssektor und in sicherheitskritischen Bereichen der Wirtschaft steigen die Anforderungen an Prävention, Gefahrenbewertung und professionellen Personenschutz. Der BVSW reagiert darauf mit der Fortsetzung seiner praxisorientierten Weiterbildung „Operatives Sicherheitsmanagement – Personenschutz für exponierte Personen und Familien“.

Digitalisierung, Globalisierung und eine zunehmende öffentliche und mediale Sichtbarkeit schaffen nicht nur neue Möglichkeiten, sondern auch zusätzliche Risiken und Angriffsflächen. Für den professionellen Personenschutz bedeutet dies einen grundlegenden Wandel: Reine Präsenz reicht längst nicht mehr aus.

Gefragt sind Sicherheitskräfte, die potenzielle Risiken frühzeitig identifizieren, systematisch analysieren und fundiert bewerten können. Auf dieser Grundlage müssen bedarfsgerechte Schutzkonzepte entwickelt und geeignete Maßnahmen professionell umgesetzt werden.

Erfolgreiches Ausbildungskonzept wird 2027 fortgesetzt

Genau hier setzt die Weiterbildung „Operatives Sicherheitsmanagement – Personenschutz für exponierte Personen und Familien“ des BVSW an.

Nach der erfolgreichen Durchführung im Jahr 2026 und dem hervorragenden Feedback der Teilnehmer wird das Ausbildungsangebot 2027 fortgesetzt.

Gemeinsam mit der SecCon Group GmbH verbindet der BVSW dabei strategisches Sicherheitsmanagement mit operativer Handlungskompetenz. Ziel ist es, erfahrene Sicherheitskräfte für anspruchsvolle Schutzaufträge zu qualifizieren und sie in die Lage zu versetzen, diese professionell vorzubereiten und sicher umzusetzen.

Als strategischer Partner unterstützt die SecCon Group die Konzeption und Durchführung des Lehrgangs und bringt ihre langjährige Expertise im strategischen und operativen Sicherheitsmanagement ein.

27 Ausbildungstage – vier intensive Module

Die Weiterbildung umfasst 27 Ausbildungstage, verteilt auf vier Module. Theorie, praktische Übungen und realitätsnahe Einsatzszenarien greifen dabei unmittelbar ineinander.

Das Ausbildungsspektrum umfasst unter anderem:

Im vierten Modul werden die Inhalte der vorherigen Ausbildungsabschnitte zusammengeführt. In einem Realszenario müssen die Teilnehmer ihre erworbenen Fähigkeiten unter praxisnahen Bedingungen anwenden.

Lernen von Experten mit operativer Erfahrung

Ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Weiterbildung ist die Zusammensetzung des Trainerteams. Aktive Personenschützer aus Family Offices, ehemalige Angehörige behördlicher Spezialeinheiten, erfahrene Polizeivertreter, Psychologen sowie spezialisierte OSINT- und SOCMINT-Analysten bringen ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen aus realen Einsatzlagen in die Ausbildung ein.

Damit steht nicht allein die Vermittlung theoretischen Wissens im Vordergrund. Die Teilnehmer lernen aktuelle Einsatzstandards, taktische Verfahren und bewährte Vorgehensweisen kennen und trainieren deren Anwendung.

Realitätsnahe Ausbildung statt reiner Theorie

Das Ausbildungskonzept ist konsequent praxisorientiert. Trainiert wird in kleinen Gruppen, wodurch eine intensive Betreuung und individuelle Förderung möglich werden.

Moderne Audio- und Videotechnik, digitale Videoanalyse, Virtual Reality und taktische Kommunikationstechnik unterstützen die realitätsnahe Durchführung und Auswertung der Trainingsszenarien.

Für praktische Einsatzübungen steht unter anderem die hochmoderne Trainings- und Simulationsanlage des BayZBE zur Verfügung. Realistische Szenarien und professionelle Nachbesprechungen schaffen dort optimale Voraussetzungen für die Vorbereitung auf anspruchsvolle Einsatzlagen.

Den Abschluss der Weiterbildung bildet eine Einsatzübung unter realistischen Bedingungen im urbanen Umfeld einer Großstadt mit professionellen Einsatzdarstellern.

Weiterbildung für erfahrene Sicherheitskräfte

Der Lehrgang richtet sich an bereits qualifizierte Sicherheitskräfte, die ihre Kompetenzen gezielt für anspruchsvolle Aufgaben im professionellen Personenschutz erweitern möchten.

Entsprechend dem hohen Ausbildungsniveau gelten definierte fachliche, persönliche und körperliche Zulassungsvoraussetzungen. Zugelassen werden können qualifizierte Bewerber mit behördlichem oder privatwirtschaftlichem Sicherheitshintergrund, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Nach Abschluss erhalten die Teilnehmer das BVSW-Zertifikat „Operatives Sicherheitsmanagement“.

Nächster Lehrgang startet im April 2027

Nach der erfolgreichen Durchführung 2026 geht die Weiterbildung „Operatives Sicherheitsmanagement“ 2027 in die nächste Runde.

Der Lehrgang startet am 5. April 2027 und findet in vier Modulen in Falkenberg, Windischeschenbach sowie München und Umgebung statt.

Interessierte Sicherheitskräfte sowie Unternehmen, die geeignete Mitarbeiter für anspruchsvolle Schutzaufgaben weiterqualifizieren möchten, können sich ab sofort informieren und bewerben. Bewerbungen nimmt der BVSW unter info@bvsw.de entgegen.

Interesse am Lehrgang?

Lernen Sie die Weiterbildung unverbindlich kennen.
In unseren Informationsveranstaltungen stellen wir den Lehrgang „Operatives Sicherheitsmanagement“ vor und informieren über Ausbildungsinhalte, Ablauf, Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbung. Alle Veranstaltungen finden online statt.

0.11.2026 18:00 Uhr Online

2.12.2026 16:00 Uhr Online

12.01.2027 17:00 Uhr Online

Alle Informationen zu Ausbildungsinhalten, Terminen, Zulassungsvoraussetzungen und Teilnahmegebühren sind in den Seminarinformationen zusammengefasst.

JETZT BEIM BVSW BEWERBEN: info@admin.de

Operatives sicherheitsmanagement BVSW 2027Herunterladen

Dr. Ulrich Dieckert ist Rechtsanwalt in Berlin (www.dieckert.de). Als Mitherausgeber und Autor des 2025 im Reguvis Verlag erschienenen Handbuchs: „Drohnen- Betrieb, Recht und Technik“ gilt er als ausgewiesener Experte für die rechtlichen Rahmenbedingungen des Drohneneinsatzes in Deutschland. Bei der BVSW SecTec 2026 hielt er einen Vortrag zur Abwehr gefährlicher Drohnen im Bereich kritischer Infrastrukturen. Wir haben mit ihm über die aktuelle Situation gesprochen.

Herr Dr. Dieckert, immer häufiger kommt es zu Drohnensichtungen über kritischen Infrastrukturen und militärischen Liegenschaften in Deutschland. Wann gilt ein Drohnenüberflug rechtlich als illegal?
Prinzipiell ist der Luftraum nach § 1 des Luftverkehrsgesetzes frei nutzbar. Für kritische Infrastrukturen gelten allerdings rechtlich definierte Sperrzonen, nämlich die geografischen Gebiete nach § 21h Abs. 3 der Luftverkehrs-Ordnung.
Doch auch eine geschützte Zone macht einen Überflug nicht automatisch illegal. Es kommt immer auf die Genehmigungslage an: Fliegt eine Drohne etwa über ein Kernkraftwerk, ist das ohne Zustimmung des Betreibers grundsätzlich nicht in Ordnung. Verfügt sie aber über eine Genehmigung der örtlich zuständigen Luftverkehrsbehörde gemäß § 21i LuftVO, darf sie es wiederum.

KRITIS-Betreiber sollten in jedem Fall zunächst analysieren, um was für eine Drohne es sich handelt, ob sie registriert ist und entsprechende Betreiberinformationen sendet, wie nach Anhang Teil 6 der EU-Verordnung 2019/945 vorgeschrieben. Ist sie anonym unterwegs, so ist das ein starkes Indiz für schlechte Absichten.

Welche Handlungsmöglichkeiten haben KRITIS-Betreiber bei einem illegalen Drohnenüberflug?
Das ist eine prekäre Situation, für die es aktuell keine verlässlichen rechtlichen Mittel gibt:

Der Betreiber darf den Funkverkehr der Drohne nicht stören, denn das verbietet das Telekommunikationsgesetz. Er darf auch keine physisch wirksamen Abwehrmittel anwenden, außer in einer echten Notwehrsituation. Dafür muss er einschätzen, ob eine so dringende, unmittelbare Gefahr für sich oder seine Rechtsgüter besteht, dass er handeln muss. Oder er belässt es bei der Detektion, Identifikation und dem Anruf bei der Polizei.

KRITIS-Betreiber sind laut Gesetz verpflichtet, für den sicheren Betrieb und die Resilienz ihrer Anlagen zu sorgen. Ist damit auch der Umgang mit Drohnen abgedeckt?
Die Abwehr von Gefahren aus der Luft ist in den für KRITIS-Betreiber einschlägigen Gesetzen zwar nicht ausdrücklich erwähnt. Gemäß Ziffer 7.2.3. des  Leitfadens KAS-51 der Kommission für Anlagensicherheit ist der Betreiber einer kritischen Infrastruktur aber generell dafür verantwortlich, das Risiko durch Drohnenangriffe zu bewerten und, falls notwendig, technische und organisatorische Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Was fehlt, ist die Beschreibung konkreter Abwehrmaßnahmen. Wörtlich heißt es in Anhang 3 des Leitfadens: „Die rechtliche Einordnung der aktiven Maßnahmen zur Drohnenabwehr ist gegenwärtig nicht geklärt.“

Das bedeutet, den Betreibern werden zwar rechtliche Verpflichtungen auferlegt, es werden ihnen auch Empfehlungen an die Hand gegeben, wie sie sich mit Drohnen auseinanderzusetzen haben. Aber es bleibt völlig offen, ob und inwieweit sie Abwehrmaßnahmen ergreifen dürfen.

Wie gehen KRITIS-Betreiber dann aktuell mit Drohnensichtungen um?
Sie ziehen den Kopf ein. Gott sei Dank wurden bisher keine wirklich aggressiven Angriffe erfasst, also beispielsweise keine Drohne mit einer Bombe über einem Kernkraftwerk. Es häufen sich aber Berichte über die Sichtung von Drohnen rund um Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, die sich weder identifizieren lassen noch deren Absichten aufklärbar sind.

Das gilt insbesondere für Drohnensichtungen auf Verkehrsflughäfen, die daraufhin den Flugverkehr kurzzeitig oder länger einstellen, mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden für Flughafen- und Airline-Betreiber. Doch Drohnen an Flughäfen können natürlich auch zu Kollisionen führen und Menschen schädigen. Das ist der Grund, weshalb dort so schnell gehandelt wird.

Flughäfen nehmen dabei rechtlich eine Sonderrolle ein: Die Deutsche Flugsicherung, die DFS, ist für Detektion und Identifikation zuständig, die Bundespolizei für den Einsatz von Effektoren. Diese Aufgabenteilung wurde vor einigen Jahren vereinbart. Doch obwohl schon in 2019/2020 politisch beschlossen wurde, Drohnendetektions- und Abwehrsysteme an deutschen Flughäfen anzuschaffen, stehen dort – bis auf den Flughafen Frankfurt – bis heute keine vollständig einsetzbaren Systeme. Es gab viele Tests, aber vermutlich auch viele ungeklärte Fragen zwischen DFS und Bundespolizei, wer welchen Kostenanteil übernimmt. Solange die Situation so ist, wird bei jeder Sichtung der Flugverkehr eingestellt, anstatt aktiv einzugreifen.

Das Luftsicherheitsgesetz wurde in Bezug auf Drohnen bereits angepasst. Was beinhaltet diese Anpassung und wie bewerten Sie diese?
Die Anpassung war überfällig. Sie besagt, dass die Bundeswehr im Wege der Amtshilfe künftig befugt ist, gefährliche Drohnen mit harten Abwehrmitteln unschädlich zu machen. Bislang fehlte dazu eine Rechtsgrundlage, denn die Bundeswehr ist für die Abwehr von Gefahren von außen zuständig.

Innerhalb der Grenzen ist an erster Stelle die jeweilige Landespolizei zuständig, einige Landespolizeigesetze sehen die Drohnenabwehr mittlerweile sogar ausdrücklich vor. In bestimmten Bereichen, etwa auf dem eigentlichen Flughafengelände, geht die Zuständigkeit gesetzlich auf die Bundespolizei über. Diese soll nach dem Entwurf des neuen Bundespolizeigesetzes ebenfalls ermächtigt werden, geeignete technische Mittel gegen unbemannte Luftfahrsysteme einzusetzen (§ 39 BPolG-E). Reichen die Mittel der Landespolizei nicht aus, kann sie im Wege der Amtshilfe die Bundespolizei und nun auch die Bundeswehr hinzuziehen, da die Bundeswehr über bessere technische Mittel verfügt.

Wie sehen Sie die Chancen, dass der Gesetzgeber KRITIS-Betreibern Abwehrbefugnisse überträgt?
Der Staat will das Gewaltmonopol zu Recht nicht leichtfertig aus der Hand geben. Wenn zu viele Akteure quasi zu Hilfssheriffs ernannt werden, riskiert man, dass einzelne ihre Befugnisse überschreiten. Dafür habe ich Verständnis.

Mein Ansatz ist jedoch, dass Betreiber kritischer Infrastrukturen ohnehin eine sehr hohe Verantwortung tragen, gut organisiert und sensibilisiert sind. Hier haben wir es nicht mit „jedermann“, sondern mit verantwortungsbewussten Einrichtungen zu tun, die man im Wege der Beleihung ermächtigen könnte.

Wenn eine Übertragung rechtlich klar umrissen ist, mit genau definierten Grenzen des Abwehrbereiches, der Verpflichtung zur vorherigen Zielidentifikation, mit einer Beschränkung auf verhältnismäßige Abwehrmittel, der Handhabung nur durch entsprechend geschultes Personal und einer transparenten Dokumentation aller Maßnahmen, halte ich eine solche für vertretbar.

Wie müsste die Haftungsfrage bei einer solchen Beleihung geregelt werden?
Wenn ein Polizist im Rahmen der Gefahrenabwehr etwas beschädigt, haftet gemäß Artikel 34 des Grundgesetzes nicht er persönlich, sondern sein Dienstherr, also das jeweilige Bundesland oder der Bund. Diese Haftungsübernahme ist grundsätzlich angeordnet, da sonst niemand mehr in den Staatsdienst gehen würde. Nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann es einen Rückgriff geben. Überträgt man vergleichbare Abwehrbefugnisse im Wege der Beleihung auf Betreiber kritischer Infrastrukturen, muss man denselben Schutz nach Artikel 34 auch auf sie und die handelnden Personen ausdehnen. Ohne diesen Haftungsschutz macht die Beleihung für die Betreiber keinen Sinn und der Einsatz von Effektoren mit etwaigen Schadensfolgen wäre nicht versicherbar.

Wäre im Telekommunikationsgesetz eine Öffnungsklausel für Jamming durch KRITIS-Betreiber sinnvoll?
Das wäre definitiv sinnvoll. Wir haben bereits eine Ausnahmeregel für staatliche Sicherheitsbehörden, die nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung in beschränktem Umfang Störungen vornehmen dürfen. Dieses Privileg sollte man auch Betreibern kritischer Infrastrukturen geben, da es ein deutlich milderes Mittel ist, eine Drohne durch Störung des Funkverkehrs in einen „Fail-Safe-Modus“ zu versetzen, als sie mit physischen Abwehrmaßnahmen vom Himmel zu holen, wobei Trümmerteile auch Schaden anrichten können.

Trotzdem ist das Thema seit Jahren ein politisch heißes Eisen. Meines Wissens gibt es diesbezüglich noch keine parlamentarische Initiative, offenbar aus Sorge, damit die Büchse der Pandora zu öffnen. Wichtig ist bei einer solchen Öffnungsklausel, dass es nicht zu einer generellen Aufweichung des Gewaltmonopols kommt. Es darf beispielsweise nicht sein, dass ein Automobilkonzern zum Schutz seines Testgeländes vor neugierigen Journalisten Drohnen angreifen dürfte. Eine solche Befugnis muss auf den KRITIS-Bereich begrenzt bleiben, da dessen Störung eben auch die Allgemeinheit gefährdet. Man denke beispielsweise an ein angegriffenes Wasserwerk und die Folgen für die Trinkwasserversorgung.

Die EU hat am 11. Februar 2026 einen Aktionsplan zu Drohnen- und Drohnenabwehrsystemen erlassen. Was ist davon schon umgesetzt worden?
Noch nichts Effektives. Ich gehe davon aus, dass in Arbeitsgruppen verschiedener Ministerien darüber diskutiert wird, aber konkrete Aktivitäten sind daraus bislang nicht erwachsen, sonst hätte ich davon gehört. Erfahrungsgemäß vergeht ohnehin viel Zeit, bis EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden.

Was würden Sie dem Gesetzgeber empfehlen, um die aktuelle Rechtsunsicherheit aufzulösen?
Aus meiner Sicht gibt es zwei Ansätze:

Der eine ist die Sicherheitspartnerschaft, wie wir sie zum Teil schon an Flughäfen oder bei großen Fußballspielen kennen. Die Ordnungsbehörde ist vor Ort präsent oder über eine ständige Online-Verbindung angebunden und wird dann aktiv, wenn es brenzlig wird. Für jedes einzelne Kraftwerk oder jede Wasserversorgungseinrichtung eine permanente Polizeipräsenz vorzuhalten, ist jedoch schwer vorstellbar. Dafür bräuchte es auch spezifisch geschultes Personal und die passende Ausrüstung vor Ort.

Der zweite und aus meiner Sicht praktikablere Ansatz ist das Beleihungsmodell: Die Betreiber erhalten unter klaren rechtlichen Vorgaben und Haftungsprivilegien selbst die Befugnis zur Abwehr. Denn ohne eine verlässliche rechtliche Grundlage lohnt sich für die Betreiber die rund sechsstellige Investition in ein Abwehrsystem nicht, wenn es ohnehin nur in einem engen Rahmen der Notwehr eingesetzt werden darf. Erst eine klare rechtliche Regelung macht diese Investition wirtschaftlich sinnvoll. Ob die Betreiber dieses Geld dann wirklich ausgeben, oder hierfür die wirtschaftliche Unterstützung des Staates einfordern werden, steht auf einem anderen Blatt.

In diesem Zusammenhang macht eine aktuelle politische Initiative des Landes Brandenburg Mut. Nach Presseberichten arbeitet das Innenministerium des Landes derzeit an einem Gesetzentwurf, der Betreiber kritischer Infrastrukturen in die Lage versetzen soll, sich gegen Drohnen aktiv zu verteidigen. Hintergrund dieser Initiative sind wohl der Anfang 2026 auf Sabotage zurückzuführende massive Stromausfall in Berlin und mehrere Anschläge auf die Elektroversorgung des Autobauers Tesla. Brandenburg will hier als Vorreiter weitere Initiativen auf Länder- und Bundesebene anstoßen. Drücken wir die Daumen, dass das gelingt!

Vielen Dank für das Gespräch!

Interview mit Laelaps AI

Laelaps AI bietet eine Security-Intelligence-Plattform, die mithilfe autonomer Robotik und KI-gestützter Systeme Herausforderungen in der Überwachung bewältigt. Das Unternehmen wurde 2025 von Dr. Sophia Belser, Rokas Bendikas und Dr. Mania Stamatopoulou gegründet. Es zählt zu den jungen europäischen Anbietern im Bereich der autonomen Sicherheitstechnik.

Seit Juni 2026 ist Laelaps AI Mitglied im BVSW. Wir sprachen mit CEO Dr. Sophia Belser.


BVSW: Frau Dr. Belser, bitte beschreiben Sie kurz, was Laelaps AI anbietet.
Laelaps AI entwickelt eine Security-Intelligence-Plattform, die stationäre Sicherheitsinfrastruktur und autonome Robotikplattformen zu einem einheitlichen Lagebild zusammenführt. Hintergrund ist, dass immer mehr Sicherheitstechnik im Einsatz ist, von Überwachungskameras, über digitale Zutrittssysteme bis hin zu autonomen Sicherheitsrobotern. Neue Lösungen werden dabei parallel zu Legacy-Produkten betrieben, wodurch heterogene Systemumgebungen heute Realität sind. Unsere Plattform bietet eine zentrale Ebene, die alle Informationen zusammenführt und mittels KI analysiert und bewertet. Dadurch lassen sich kritische Ereignisse schneller und zuverlässiger identifizieren.

BVSW: Was war der Anlass für die Gründung von Laelaps AI?
Zum Zeitpunkt der Ukraine-Invasion haben wir drei Gründer gerade promoviert, Mania in Informatik und Robotik, Rokas in Künstlicher Intelligenz und ich im Bereich angewandter Quantenphysik. Wir haben uns viele Gedanken darüber gemacht, wie wir dazu beitragen können, den europäischen Raum sicherer zu gestalten. Das war der Impuls zur Gründung von Laelaps AI. Für uns war schnell klar, dass die Kombination aus KI und Autonomie hier den entscheidenden Hebel bietet. Die KI wertet die wachsende Menge an Sensordaten über alle bestehenden Systeme hinweg aus und erkennt Muster und kritische Ereignisse in Echtzeit. Autonome Robotikplattformen übernehmen Patrouillen und verifizieren Ereignisse mobil vor Ort. So schließt sich der Sicherheitskreislauf. Sicherheitskräfte werden dabei nicht ersetzt, sondern unterstützt: Sie können sich auf die Entscheidungen konzentrieren, die wirklich zählen.

BVSW: In welchen Branchen kommt Ihre Lösung heute überwiegend zu Einsatz?
Unsere Plattform kommt vor allem zur Sicherung von kritischen Infrastrukturen zum Einsatz, etwa in Rechenzentren, Energieanlagen und kritischen Produktionsstätten, im zivilen Bereich ebenso wie im militärischen Umfeld, wobei es hier vor allem um die Sicherung von Liegenschaften geht.

Je nach Zielsetzung bieten wir unterschiedliche Konfigurationsmöglichkeiten. Für manche Kunden geht es um die Überwachung des gesamten Außenbereichs, andere wollen ein begrenztes Areal im Auge behalten und beispielsweise sicherstellen, dass bestimmte Türen jederzeit geschlossen sind. Wir können die KI so anpassen, dass sie zu den Zielsetzungen passt.

BVSW: Wie ist der Ablauf eines solchen Projekts?
Wir schauen uns gemeinsam mit dem Kunden den jeweiligen Standort an, nehmen auf, welche Sicherheitslösungen bereits im Einsatz sind und besprechen die Herausforderungen vor Ort sowie die Erwartungen und Ziele. Anschließend definieren wir, welche Robotersysteme zum Einsatz kommen sollten und wie viele davon benötigt werden. Kunden müssen dabei die bestehende Hardware nicht komplett austauschen, eine sinnvolle Ergänzung bestehender Systeme genügt, da die Laelaps AI-Plattform auch mit existierender Hardware umgehen kann.
Anschließend starten wir mit dem Pilot-Projekt, das meist mehrere Monate läuft und bei dem anhand vorab festgelegter KPIs überprüft wird, wie gut sich die Ziele mit den gewählten Konfigurationen erreichen lassen.

BVSW: Arbeiten Sie mit Systemintegratoren zusammen?
Derzeit betreuen wir alle Projekte selbst. Das ist für uns wichtig, um zu überprüfen, ob die Lösung ihre Aufgaben erfüllt und wo sie sich verbessern und weiterentwickeln lässt.

BVSW: Ein klassischer Einwand gegen autonome Systeme lautet oft: Was passiert, wenn die KI falsch liegt? Wie begegnen Sie dem Risiko von Fehlalarmen?
Wir sind uns dieser Problematik bewusst, weshalb in unserer Plattform verschiedene Entscheidungsebenen vorgesehen sind. Damit lassen sich Fehlalarme weitgehend ausschließen. Unsere Software wurde zudem anhand einer Vielzahl realer Situationen trainiert und lässt sich an die lokale Umgebung anpassen. Auf Wunsch des Kunden lernt das System im laufenden Betrieb vor Ort kontinuierlich dazu. Letztlich gilt aber auch bei uns das Prinzip des „Human-in-the-loop“, bei dem der Mensch immer die finale Entscheidung trifft, was auch regulatorisch wichtig ist.

BVSW: Wo findet die Datenauswertung statt?
Diese Entscheidung liegt ganz beim Kunden. Gerade bei sensiblen Informationen für den Sicherheitsbereich müssen die Kunden darauf vertrauen können, dass ihre Daten jederzeit sicher sind. Deshalb kann die Laelaps AI-Plattform flexibel betrieben werden – On-Premises im eigenen Rechenzentrum, in einer Private Cloud oder in einer Public Cloud. So bestimmen die Kunden selbst, wo ihre Daten gespeichert und ausgewertet werden.

BVSW: Was ist derzeit Ihr wichtigster Markt?
Zentraleuropa und dort vor allem die DACH-Region. Die kritischen Infrastrukturen hier werden immer häufiger zum Ziel von Angriffen, gleichzeitig wurde in der Vergangenheit nicht genug unternommen, um diese Anlagen abzusichern. Diese Lücke gilt es jetzt zu schließen. Außerdem sehen wir auch eine steigende Nachfrage aus Nordeuropa und dem Baltikum, die noch näher an der Ukraine liegen und ihre Schutzmaßnahmen ausweiten müssen.

BVSW: Sicherheitssysteme sind oft selbst potenzielle Angriffsziele. Wie sichert Laelaps AI die Plattform ab?
Cybersecurity hat für uns höchste Priorität. Wir haben Inhouse-Spezialisten, die sich darum kümmern, und schützen die Plattform mehrschichtig. Das reicht von sicheren Kommunikationsprotokollen über die Absicherung der Geräte bis hin zur sicheren Speicherung und Auswertung der Daten.

BVSW: Laelaps AI ist seit Kurzem Mitglied beim BVSW. Was hat Sie dazu bewogen, dem Verband beizutreten?
Ich finde es sehr spannend, dass der BVSW so viele unterschiedliche Branchen zusammenbringt, von Unternehmen aus dem militärischen und sicherheitstechnischen Bereich bis hin zu Anwenderunternehmen. Gleichzeitig hat mir gefallen, dass der Verband Unternehmen von ganz unterschiedlichen Größen offensteht, DAX-Unternehmen sind ebenso vertreten wie kleinere Betriebe. Für uns als junges Unternehmen ist es wichtig, Kontakte in die Sicherheitsbranche zu knüpfen und uns mit anderen auszutauschen. BVSW bietet hier viele Möglichkeiten.

Vielen Dank für das Gespräch!

Der Bayerische Verband für Sicherheit in der Wirtschaft (BVSW) bietet jungen Unternehmen mit dem BVSW Innovation Hub einen einfachen Einstieg in das Netzwerk der Sicherheitscommunity.

„Viele technische Innovationen lassen sich im Sicherheitsbereich einsetzen. Mit dem BVSW Innovation Hub wollen wir junge Unternehmen dabei unterstützen, ihre Lösungen auf dem Markt zu etablieren“, sagt BVSW-Geschäftsführerin Caroline Eder. „Über die neue Plattform erhalten Gründerinnen und Gründer Zugang zu rund 200 Entscheidungsträgern mit Sicherheitsverantwortung, können ihre Lösungen vorstellen, wertvolles Feedback einholen und sich neue Geschäftsmöglichkeiten erschließen. Gleichzeitig profitieren unsere Mitgliedsunternehmen von neuen Technologien und potenziellen Kooperationen. Damit entsteht ein Mehrwert für alle Beteiligten.“

Die Aufgaben in der Unternehmenssicherheit werden seit Jahren komplexer und vielschichtiger. Die Integration neuer Technologien kann Unternehmen dabei unterstützen, den wachsenden Herausforderungen angemessen zu begegnen.

Insbesondere für digitale Technologien gibt es zahlreiche Einsatzszenarien in der Sicherheit. Das zeigt sich deutlich am Beispiel von Künstlicher Intelligenz: KI kann große Datenmengen innerhalb kürzester Zeit auswerten, um beispielsweise kritische Vorfälle und Gefahrenlagen schneller zu erkennen. Gleichzeitig übernehmen KI-Agenten schon heute Routineaufgaben und entlasten dabei die Mitarbeitenden, während sich durch ihren Einsatz die Effizienz im Unternehmen gleichzeitig steigern lässt.

Zu den ersten Mitgliedern des BVSW Innovation Hub zählen ForceHub und Laelaps AI:Forcehub entwickelt eine KI-gestützte Plattform, mit der sich die Prozesse in Sicherheitsunternehmen automatisieren lassen. Laelaps AI bietet eine Lösung, die die unterschiedlichsten Sensoren zu einem koordinierten Überwachungssystem zusammenfasst.

Interessierte Startups können sich ab sofort beim BVSW über eine mögliche Mitgliedschaft informieren.

Der Bayerische Verband für Sicherheit in der Wirtschaft (BVSW) und der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) veranstalten am 17. und 18. November 2026 ihren 12. Bayerischen Sicherheitstag in München. Die Fachtagung bringt Behörden, Unternehmen und Sicherheitswirtschaft zusammen und fördert den offenen Austausch zu aktuellen Herausforderungen in der Sicherheit.

„Wissen und Erfahrungen zu teilen ist eine wichtige Voraussetzung für Resilienz. Der gemeinsame Sicherheitstag von BVSW und BDSW bietet dafür eine ideale Plattform und setzt gleichzeitig ein Zeichen für gelungene Kooperation in der Sicherheit“, sagt Caroline Eder, BVSW-Geschäftsführerin.

Schirmherr der Fachtagung ist Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration. Er wird den Sicherheitstag am 18. November mit einer Keynote zur aktuellen Lage der Inneren Sicherheit in Bayern eröffnen.

Das weitere Tagungsprogramm richtet den Blick auf landesweite und europäische Themen: Über die Sicherheit als strategischen Pfeiler für Europas Verteidigungsfähigkeit spricht Sven Dawson, Head of Corporate Security bei Airbus Defence and Space. Anschließend diskutieren Vertreter aus Feuerwehr, Innenministerium und Bevölkerungsschutz über Krisenmanagement und Katastrophenschutz sowie über die Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft.

Nach der Mittagspause steht die digitale Sicherheit im Fokus. Die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Bodycams im privaten Sicherheitsgewerbe stehen auf der Agenda, ebenso wie Risiken durch gekündigte IT-Mitarbeitende. Den Abschluss der Fachvorträge bildet die Frage, wie Unternehmen ihre Sicherheitsmaßnahmen enger verzahnen können, um dadurch ihre Resilienz nachhaltig zu stärken.

Am Vorabend der Veranstaltung findet ein gemeinsames Abendessen statt. Teilnehmende haben die Gelegenheit, ihr Netzwerk zu erweitern und sich in entspannter Atmosphäre auszutauschen.

Veranstaltungsort ist der Paulaner am Nockherberg in München. Die Anmeldung ist ab sofort über die Veranstaltungswebsite möglich:

bayerischer-sicherheitstag.com

Die aktuellen Überlegungen zur organisatorischen Neuordnung des Geheimschutzes in der Wirtschaft betrachtet der Bayerische Verband für Sicherheit in der Wirtschaft e. V. (BVSW) mit großer Sorge. Aus Sicht des Verbandes darf eine Umstrukturierung nicht dazu führen, dass bewährte Zuständigkeiten, klare Verantwortlichkeiten und die enge Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft geschwächt werden.

Gerade angesichts der sich verschärfenden sicherheitspolitischen Lage gewinnt der Geheimschutz in der Wirtschaft weiter an Bedeutung. Hybride Bedrohungen, staatliche und wirtschaftliche Spionage, Cyberangriffe sowie gezielte Einflussnahmen auf Unternehmen machen deutlich, dass der Schutz sicherheitsrelevanter Informationen und Technologien heute ein wesentlicher Bestandteil der nationalen Sicherheitsvorsorge ist. Gleichzeitig ist er ein wichtiger Faktor für die Resilienz der deutschen Wirtschaft und die Sicherung technologischer Souveränität.

Vor diesem Hintergrund hält der BVSW eine klare, auf Bundesebene ministeriell verankerte Verantwortung für den Geheimschutz in der Wirtschaft für unverzichtbar. Die Verbindung politischer Steuerung, fachlicher Expertise und einer verlässlichen Zusammenarbeit mit den betroffenen Unternehmen hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und bildet die Grundlage eines leistungsfähigen Geheimschutzsystems.

Besonders positiv bewerten die Mitgliedsunternehmen die spürbaren Verbesserungen bei den Sicherheitsüberprüfungen. Die in den vergangenen Jahren erreichten Fortschritte zeigen, dass bestehende Strukturen erfolgreich weiterentwickelt werden können. Aus Sicht des BVSW wäre es deshalb ein falsches Signal, diese Stabilisierung durch organisatorische Veränderungen zu gefährden oder eingespielte Ansprechpartner und Verantwortlichkeiten aufzubrechen.

Auch auf Ebene der Länder ist der Geheim- und Sabotageschutz der Wirtschaft regelmäßig bei den obersten Landesbehörden mit politischer Verantwortung angesiedelt. Dieser hohe Stellenwert sollte sich auch auf Bundesebene widerspiegeln. Die Unternehmen benötigen gerade in sicherheitskritischen und technologisch sensiblen Bereichen eine strategisch handlungsfähige, politisch legitimierte und dauerhaft verlässliche staatliche Ansprechstruktur.

Der BVSW sieht deshalb die diskutierte Umstrukturierung kritisch. Eine Verlagerung ministerieller Verantwortung birgt die Gefahr von Reibungsverlusten, längeren Entscheidungswegen und einer Schwächung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft. Gerade in einer Zeit zunehmender geopolitischer Spannungen sollte der Geheimschutz nicht organisatorisch fragmentiert, sondern weiter gestärkt werden.

Aus Sicht des BVSW sollte der Geheimschutz in der Wirtschaft daher auch künftig als bundesministerielle Aufgabe mit klarer politischer Verantwortung geführt und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Dort, wo industrielle Schutzbedarfe, technologische Innovationen, internationale Verpflichtungen und gesamtstaatliche Sicherheitsinteressen zusammentreffen, sind eindeutige Zuständigkeiten und ministerielle Steuerung von zentraler Bedeutung.

Der Bayerische Verband für Sicherheit in der Wirtschaft ist überzeugt, dass Kontinuität, klare Verantwortlichkeiten und eine enge Partnerschaft zwischen Staat und Wirtschaft wesentliche Voraussetzungen für einen wirksamen Geheimschutz sind. Der Verband wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, die Interessen der geheimschutzbetreuten Unternehmen einzubringen und den Dialog mit den verantwortlichen Stellen konstruktiv zu begleiten.

Der BVSW hat seine Position bereits gegenüber der Bundespolitik eingebracht und sich für den Erhalt einer klaren ministeriellen Verantwortung des Geheimschutzes in der Wirtschaft eingesetzt. Auch künftig wird der Verband den politischen Dialog konstruktiv begleiten und die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen in den weiteren Prozess einbringen.

ForceHub entwickelt eine KI-gestützte Plattform, die Sicherheitsdienste und Anbieter von Facility Management bei Verwaltungsaufgaben entlastet. Sie bietet unter anderem eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit, intelligente Berichterstattung, automatische Dokumentationen, digitale Mitarbeiterakten und Onboarding-Funktionen. Seit Juni ist das Unternehmen Mitglied im BVSW. Wir sprachen mit Gründer und Geschäftsführer Henry Burkert.

BVSW: Herr Burkert, welches Ziel verfolgen Sie mit ForceHub?

Henry Burkert:
Wir wollen das KI-gestützte Betriebssystem für die Sicherheitsbranche werden. Das bedeutet, wir bieten eine zentrale, intelligente Plattform, die die unterschiedlichsten operativen Bereiche eines Sicherheitsunternehmens nahtlos abdeckt. Gestartet sind wir da, wo operativ der Schuh bei vielen Unternehmen drückt: bei zeitfressenden, manuellen Prozessen in der Verwaltung. Wir nehmen Unternehmen nicht nur ein bisschen Papierkram ab, sondern wir sorgen für mehr Kapazitäten in der Verwaltung. Damit schaffen wir den nötigen Freiraum für Wachstum durch weniger manuelle Büroarbeit. 

BVSW: Wie kamen Sie auf die Idee, ForceHub zu gründen?

Henry Burkert:
Tatsächlich war das eher ein Zufall. Ich hatte bereits im Personalbereich ein Software-Startup gegründet. Mit einem unserer Kunden, einem Sicherheitsdienstleister aus Augsburg, sind wir ins Gespräch gekommen und haben erkannt, dass Digitalisierung und dabei die Verwendung von KI gerade im Sicherheitsbereich noch sehr viel Potenzial bietet. 

BVSW: Was meinen Sie damit konkret?

Henry Burkert: Das lässt sich am besten an einem unserer Kernmodule verdeutlichen: Ein zentraler Hebel liegt im gesamten Compliance- und Dokumentenmanagement. Wir erleben in der Praxis oft, dass Verwaltungen Fristen mühsam in Excel-Listen pflegen und den Mitarbeitenden wochenlang wegen Führungszeugnissen, abgelaufener Personalausweise oder Erste-Hilfe-Nachweisen hinterherlaufen müssen.

ForceHub automatisiert diesen Prozess komplett. Unsere KI erkennt im Hintergrund automatisch, wann welcher Nachweis fällig wird, kontaktiert die Sicherheitskraft proaktiv und bittet sie, das Dokument hochzuladen. Die KI prüft die Bildqualität sowie die inhaltliche Gültigkeit und berechnet bei wiederkehrenden Dokumenten direkt das neue Fälligkeitsdatum für die Zukunft.

Trotzdem gilt bei uns strikt das „Human-in-the-Loop“-Prinzip: Die Verwaltung behält immer die volle Kontrolle, sieht jeden Schritt der KI und gibt das Dokument am Ende mit einem Klick frei oder lehnt es ab. Das sichert die Compliance, ohne dass im Büro permanent jemand den Nachweisen hinterherspringen muss. Welche Dokumente und Qualifikationen dabei überprüft werden, bleibt den Unternehmen komplett selbst überlassen. Wir haben Kunden, die so bereits bis zu zehn verschiedene Nachweise parallel über ForceHub verwalten.

BVSW: Welches Problem haben Sie im Markt gesehen, das bestehende Lösungen nicht schon adressieren?

Henry Burkert: Bei uns stehen immer zwei Fragen im Vordergrund: Erstens, wie lassen sich Prozesse mittels KI optimieren, um Zeit zu sparen, und zweitens, mit welchen Mitteln wir das für den jeweiligen Kunden erreichen. Hier sind wir äußerst flexibel und wollen unseren Kunden nicht vorschreiben, mit welchen Tools sie arbeiten müssen. Die Unternehmen entscheiden selbst, wie die Mitarbeitenden mit der Plattform kommunizieren – über eine App, über E-Mail oder SMS.

BVSW: In der Lösung von ForceHub spielt Mehrsprachigkeit eine wichtige Rolle. Was bedeutet das konkret? 

Henry Burkert: Im Sicherheitsbereich arbeiten viele Menschen mit Migrationshintergrund. Wir wollen sicherstellen, dass Unternehmen trotz möglicher Sprachbarrieren hochwertige Ergebnisse bekommen, zum Beispiel bei Einsatzberichten. Derzeit unterstützen wir 20 Sprachen. Der Mitarbeiter kann den Bericht in seiner Muttersprache eingeben oder einfach sprechen. Die KI achtet darauf, dass nichts Wichtiges fehlt. Hat ein Mitarbeiter eventuell die Uhrzeit vergessen, fragt das System gezielt nach. Am Ende wird daraus ein deutschsprachiger Bericht im einheitlichen PDF-Format.

BVSW: Der EU AI Act wird seit seinem Inkrafttreten schrittweise wirksam. Wie haben Sie ForceHub darauf ausgerichtet?

Henry Burkert: Wir haben bei der Entwicklung eng mit einem Datenschutzanwalt zusammengearbeitet und alle rechtlichen Vorgaben von Anfang an in die Plattform eingebaut, EU-AI-Act-konform und DSGVO-konform. Alle Daten werden in deutschen Rechenzentren gehostet und nicht für KI-Trainingszwecke eingesetzt. 

Und auch hier gilt: Die KI handelt nie ohne Wissen und Einverständnis des Menschen. Insbesondere im Umgang mit personenbezogenen Daten ist das entscheidend. KI optimiert nur die Prozesse und spart damit Zeit, aber der Mitarbeiter in der Verwaltung hat immer das letzte Wort.

BVSW: Eine KI kann auch Fehler machen. Wie haben Sie das bei ForceHub berücksichtigt?

Henry Burkert:
Die Berichte beispielsweise werden an die Person weitergeleitet, die für die Freigabe verantwortlich ist. Sie bekommt allerdings nicht nur ein fertiges PDF, sondern erhält auch Einblick in die Konversation zwischen KI und Mitarbeiter. Damit sieht der Verantwortliche nicht nur das Ergebnis, sondern auch, wie es zustande gekommen ist und kann bei Bedarf nochmal nachfragen.

BVSW: Wie läuft der Onboarding-Prozess bei Ihnen ab?

Henry Burkert:
Alle Kunden starten mit einer 14-tägigen Testphase, in der sie die Lösung unbegrenzt ausprobieren können. Davor klären wir in einem rund einstündigen Onboarding-Meeting, worauf der Fokus in der Testphase liegen soll, wie die Kommunikation mit den Mitarbeitern üblicherweise abläuft und was das Ziel des KI-Einsatzes ist. Nach der Testphase gibt es ein Abschlussmeeting, und wenn die Kunden sich entscheiden, die Lösung weiter zu nutzen, können sie direkt in den operativen Betrieb übergehen.

BVSW: Sie sind Anfang des Jahres gestartet. Wie lief es bis jetzt und was planen Sie als nächstes?

Henry Burkert: Wir haben bereits Kunden gewonnen, zudem befinden sich einige Projekte in der Pilotphase. Außerdem haben wir die ersten Monate genutzt, um den Markt wirklich gut zu verstehen. Dafür haben wir viele Gespräche mit Unternehmen unterschiedlichster Größen geführt. Ganz neu haben wir ein weiteres Modul an den Start gebracht, nämlich unseren Telefonassistenten, der speziell für die Sicherheitsbranche trainiert wurde. Damit wollen wir vor allem die Verwaltung von kleineren Sicherheitsunternehmen entlasten und sicherstellen, dass kein Anruf untergeht, ganz gleich, ob es sich um einen Kunden oder einen potenziellen Bewerber handelt. 

BVSW: Warum haben Sie sich für eine Mitgliedschaft beim BVSW entschieden?

Henry Burkert: Als bayerisches Unternehmen war es für uns von Anfang an eine echte Herzensangelegenheit, Teil des BVSW zu werden. Uns ist ein Punkt bei der Entwicklung von ForceHub extrem wichtig: Wir wollen keine Lösung im stillen Kämmerchen entwickeln, sondern getreu dem Motto „mit der Branche für die Branche“. Der direkte Austausch, das Netzwerken auf Augenhöhe und das gegenseitige Lernen von- und miteinander sind für uns unverzichtbar, um eine Plattform zu bauen, die den Betrieben im Alltag auch wirklich hilft. Der BVSW bietet mit seinem starken Netzwerk und seiner tiefen Branchenkompetenz dafür die absolut optimalen Bedingungen für uns als junges Unternehmen.

BVSW: Vielen Dank für das Gespräch!

Wie gelingt es Unternehmen, ihre Mitarbeitenden und Geschäftsaktivitäten in einer zunehmend unsicheren Welt zu schützen?

Mit dieser Frage beschäftigte sich der Peer-Austausch des Bayerischen Verbands für Sicherheit in der Wirtschaft (BVSW) zum Thema Auslandssicherheit im Lufthansa Aviation Training Center am Flughafen München. Die Resonanz unserer Mitglieder hat eindrucksvoll gezeigt: Der Bedarf an Austausch, Praxiswissen und belastbaren Netzwerken war selten größer.

Die hochkarätigen Vorträge machten deutlich, mit welchen Herausforderungen Unternehmen heute im internationalen Umfeld konfrontiert sind. Von Rückholflügen aus Krisengebieten im Auftrag der Bundesregierung über Genehmigungsprozesse für Reisen in Hochrisikoländer, die aktuelle Sicherheitslage in Syrien und Evakuierungsmaßnahmen bis hin zum staatlichen Krisenmanagement bei Entführungen und Geiselnahmen sowie Praxisfällen zu Markenmissbrauch und virtuellen Entführungen – die Referentinnen und Referenten gewährten spannende Einblicke in reale Krisenszenarien und vermittelten wertvolle Handlungsempfehlungen für die Unternehmenspraxis.

Besonders beeindruckend war die Offenheit, mit der Erfahrungen, Herausforderungen und Best Practices geteilt wurden. Genau dieser vertrauensvolle Austausch macht den besonderen Mehrwert des neuen BVSW-Formats aus. Denn gerade in Krisensituationen sind aktuelle Informationen, belastbare Kontakte und gegenseitiges Vertrauen entscheidende Erfolgsfaktoren.

Ein absolutes Highlight der Veranstaltung war die exklusive Führung durch das Lufthansa Aviation Training Center. Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten faszinierende Einblicke in die Trainingswelt der Luftfahrt, besichtigten einen Flugsimulator und konnten sogar selbst an einer Evakuierungsübung teilnehmen – inklusive Rutschpartie über die Notrutsche. Ein außergewöhnliches Erlebnis, das eindrucksvoll verdeutlichte, wie wichtig Vorbereitung, Training und professionelles Krisenmanagement im Ernstfall sind und das sicherlich noch lange in Erinnerung bleiben wird.

Neben den fachlichen Impulsen bot die Veranstaltung zahlreiche Gelegenheiten zum persönlichen Austausch und Networking. Die intensive Diskussion aktueller Herausforderungen zeigte einmal mehr, wie wichtig der Dialog zwischen Wirtschaft, Behörden und Sicherheitsexperten ist, um Unternehmen bestmöglich auf internationale Risiken vorzubereiten.

Der BVSW bedankt sich herzlich bei allen Referierenden für ihre Expertise und die spannenden Einblicke sowie bei unseren Mitgliedern für die engagierten Diskussionen und den offenen Austausch. Ein besonderer Dank gilt dem Team der Unternehmenssicherheit der Lufthansa Group – insbesondere Karan Singh, Paul Biehl und Florian Westrich –, das diese außergewöhnliche Veranstaltung ermöglicht, hervorragende Rahmenbedingungen geschaffen und unseren Gästen einen einzigartigen Blick hinter die Kulissen gewährt hat.

Wir freuen uns bereits auf die Fortsetzung dieses erfolgreichen Formats und den weiteren Austausch zu den aktuellen Herausforderungen der Unternehmenssicherheit.