Wer am Erwerb von FFP 2-Masken interessiert ist, kann sich an den BVSW e. V. wenden. Eines unserer Mitglieder hat zuviel bestellt. Die Ware lagert in Augsburg und kann besichtigt werden. Bei Interesse schreiben Sie bitte eine E-Mail an info@bvsw.de.
Eckpunkte:
– Abnahme ab 1000 Stück
– VB 7€ Maske
– Ware kann bei Interesse in Augsburg besichtigt werden
– 2.000 packs, á 20 masks. White.
– Breathing mask according to FFP2 standard (EN 149: 2001 + A1: 2009)
– Very high fine dust separation – layers
– filter performance at ≥ 95%
– Internal and external protection for airborne infections
– Reduces the risk of infection
– Can be adjusted to the individual face shape using a nose clip
– Reusable – One size fits all – 20 pieces per pack
(Bild beispielhaft und entspricht nicht dem Aussehen der tatsächlichen Ware)
BVSW: Sehr geehrter Herr Wipper, wie viele andere Branchen auch sehen sich Sicherheitsdienstleister durch die Pandemie in ihrer Existenz bedroht. Wie beurteilen Sie die Situation?
Wolfgang Wipper: Auf den ersten Blick kann man meinen, dass der Bedarf an Sicherheitsdienstleistungen sinkt. Unternehmen sind geschlossen, die Mitarbeiter im Homeoffice, Veranstaltungen fallen aus. Doch Aufträge bei Sicherheitsdienstleistern jetzt zu reduzieren oder zu kündigen wäre eindeutig zu kurz gedacht. Erstens aus rechtlichen Gründen: Es liegt derzeit keine „höhere Gewalt“ vor, die zum Aussetzen der Dienstleistungen und deren Vergütung berechtigt. Von Gebäuden und Liegenschaften selbst geht im Sinne einer Pandemie keinerlei Gefahr aus, also dürfen und sollten sie weiter gesichert werden. Auftragskürzungen wären auch deshalb fatal, weil bei dem engen Markt das Personal beim Wiederanlauf nicht mehr zur Verfügung stünde.
BVSW: Durch die aktuellen Beschränkungen sollte die Kriminalität doch rückläufig sein. Sehen Sie das anders?
Wolfgang Wipper:Die Lage ist derzeit natürlich wesentlich übersichtlicher, einfach weil deutlich weniger Menschen auf den Straßen unterwegs sind. Durch die derzeitige Situation ist bereits eine gewisse Kriminalitätsverschiebung zu erkennen, wie aus den aktuellen Meldungen der Polizei entnehmen ist. Sind die Menschen rund um die Uhr daheim, so sind Wohnungseinbrüche eventuell rückläufig. Dafür nutzten Betrüger die Corona-Krise für neue Maschen aus. Das Bayerische Landeskriminalamt warnt davor, dass sich Kriminelle beispielsweise als vermeintliche Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ausgeben. Ihr Vorwand: Sie wollten einen Coronavirus-Test machen und Räume desinfizieren. So würden sie sich Zugang zu Wohnungen verschaffen, um an Geld und Wertgegenstände zu gelangen. Darüber hinaus suchen sich Kriminelle weitere andere Ziele, etwa medizinische Einrichtungen, leerstehende Fabriken, leerstehende Bürokomplexe oder staatliche Immobilien. Es gibt bereits Einbruchsfälle, die eindeutig im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen: So wurde letzte Woche in zwei Münchner Kliniken Material zum Infektionsschutz entwendet.
BVSW: Welche Auswirkungen hat die Lage auf die Aufgaben der Sicherheitsdienstleister?
Wolfgang Wipper: Knappe Güter, medizinische Ausrüstung und der Transport dieser Dinge müssen jetzt besser gesichert werden. Außerdem ist eine andere Planung der personellen Ressourcen gefragt: Wer derzeit nicht am Empfang oder sonstigen fachbezogenen Aufgaben benötigt wird, sollte insbesondere in der Nacht verstärkt im mobilen Streifendienst eingesetzt werden. Darüber hinaus gibt es in allen Betrieben eine Vielzahl von Tätigkeiten, die im Moment vorgezogen werden könnten, wie beispielsweise die Wartungen und Prüfungen im Sicherheits- und Brandschutz, oder die Überprüfung von Dienstanweisungen, Checklisten und sonstigen Unterlagen. Bei großen Liegenschaftsobjekten ist aktuell Zeit für Zustandsprüfungen, fotografische Dokumentation und weiteres.
BVSW:Wie können sich die Unternehmen und die Dienstleister jetzt gegenseitig unterstützen?
Wolfgang Wipper: In allen Bereichen ist Solidarität gefragt. Es wäre ein richtiges Signal, wenn die Auftraggeber sich an ihre Verträge halten. So könnten auch die Dienstleister ihre Mitarbeiter weiter beschäftigen. Letztendlich werden diese Mitarbeiter über kurz oder lang auch wieder gebraucht. Vor der Corona-Krise gab es permanent Diskussionen um den extremen Fachkräftemangel und diese Situation wird sich wieder einstellen, sobald die Krise abebbt.
BVSW:Ab dem 19.4.2020 soll der Alltag in die Unternehmen zurückkehren. Kann der Sicherheitsdienst hier helfen, um Neuansteckungen zu vermeiden?
Wolfgang Wipper:Nach Expertenmeinung ist davon auszugehen, dass die Pandemie länger anhält. Andererseits wollen die Industrie und das Gewerbe möglichst früh wieder mit den Arbeitsprozessen beginnen. Um die Mitarbeiter in den Betrieben beschäftigen zu können, ohne gleich wieder die Ansteckungsgefahr deutlich zu erhöhen, sind meiner Einschätzung nach umfangreiche Vorbereitungen notwendig. Dazu können auch die Sicherheitsmitarbeiter bereits jetzt ihren Beitrag leisten. Einige Ideen finden sich in der Checkliste unten.
BVSW:Vielen Dank für das Gespräch!
Quick-Check: Empfehlungen bei Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit:
Bodenmarkierungen und Hinweisschilder zu Abstandsregelungen anbringen: Vor großen Gebäudezugängen, am Empfang und an Kopierern
Abstandsschutz für Mitarbeiter im Empfang u. a. durch Spuckschutzscheiben.
Kommunikationsecken mit Markierungen und Schildern versehen, um daraus „Nichtkommunikationsräume“ zu schaffen
Aufzüge mit Bodenmarkierungen versehen, um die Anzahl der Mitfahrer zu begrenzen.
Innenliegende Durchgangstüren (von Büro zu Büro) verschließen bzw. mit Schild „geschlossen“ versehen. Mitarbeiter können ihre Kollegen durch die Flurzugangstüre ansprechen.
Statt Besucherscheinen: Mündlichen Absprachen intensivieren und auf Papier verzichten
Besucher nicht unbedingt in Konferenzräume im Inneren des Gebäudes verbringen, sondern Besucherräume am Empfang einrichten. Personenbegrenzung festlegen und kontrollieren. Konferenzräume nur für interne Meetings nutzen und auf entsprechenden Abstand zum jeweiligen Meeting Partner achten.
Flächennutzungen in Bürogebäuden differenziert freigeben, d. h. gesundheitsgefährdete Mitarbeiter von anderem Personenkreis trennen und sogen. „Home Zonen“ statt nach Aufgabengebieten nach gesundheitlichen Aspekten vergeben. Dazu wären auch Informationen beim Zutritt zu verteilen und das Sicherheitspersonal entsprechend zu instruieren.
Hinweise in Anstellbereichen, z. B. durch Aufsteckrahmen mit Hinweisschildern und Plakaten
Ausgabe von medizinischem Material am Empfang wie z. B. Masken, Reinigungstücher und Desinfizierungsmittel, soweit nicht vor Ort installiert. Das Material muss auch sehr gut gesichert aufbewahrt werden. Regelmäßige Kontrolle und Auffüllen der Desinfektionsgeräte.
Personenbegrenzung für Aufenthaltsräume der Beschäftigten
Bereitstellung zusätzlicher Flächen für den Aufenthalt, welche aktuell nicht genutzt werden.
In Bereichen, wo sich betriebsbedingt mehrere Menschen aufhalten müssen ist das Tragen von Spuckschutzmasken sinnvoll
Soweit das Konzept im Betrieb steht wäre es sinnvoll, je nach Betriebsgröße eine Übung an einem Eingang mit den jetzt noch tätigen Mitarbeitern durchzuführen, um dann auf den zunehmenden Normalbetrieb vorbereitet zu sein.
Dokumentation aller getroffener Maßnahmen und Aufnahme in den betriebliche Notfall- und Krisenplan.
Herr Wolfgang Wipper engagiert sich seit vielen Jahren in der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern in der Sicherheitsbranche. Im Rahmen dieser Aufgabe ist er Ausbilder und Prüfer beim BVSW, bei der VdS Schadenverhütung GmbH sowie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Manager für Sicherheitsfragen war viele Jahre für die Siemens AG tätig und ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender beim BVSW. Im Jahr 2016 wurde Wolfgang Wipper zum Ehrenvorstand gewählt und 2018 verlieh ihm der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann die Bayerische Staatsmedaille „Stern der Sicherheit“ als Dank und Anerkennung für außerordentliche Verdienste um die Innere Sicherheit.
Wenn
eine Infektion festgestellt wird, entscheiden die Behörden des
jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden
können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese
gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden.
Die
Art und Größenordnung der Maßnahmen richtet sich dabei an den
jeweiligen Umständen und Entwicklung im Einzelfall aus. Reisende sollten
daher die Reise- und Sicherheitshinweise beachten und sich auch während
ihres Aufenthaltes im Ausland informiert halten – z.B. über die Sicher Reisen-App.
Sollten
Reisende Erkrankungssymptome habe, sollten Sie auch im Ausland
telefonisch einen Arzt oder medizinische Einrichtung kontaktieren.
Hierbei können unter anderem auch Reisebegleiter, das Reiseunternehmen
oder das Hotel behilflich sein.
Was gilt für Einreisen nach Deutschland aus besonders betroffenen Ländern?
Eine
Einreisesperre für Reisende aus China oder andere Länder gibt es in
Deutschland gegenwärtig nicht. Reisende aus China, Südkorea, Japan, dem
Iran und Italien sind verpflichtet, auf Aussteigekarten Angaben zu ihrem
Flug und zu ihrem Aufenthaltsort in den folgenden 30 Tagen nach Landung
zu machen. Auch können bei Reisenden Informationen zur Symptomatik und
Risikoexposition erfasst werden. Auffällige Personen können weiter
befragt und gegebenenfalls untersucht werden.
Abhängig
von der Risikoeinschätzung für Deutschland werden fortlaufend weitere
mögliche Maßnahmen gemeinsam geprüft. Weitere Informationen finden Sie
auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Wann kann eine Pauschalreise kostenfrei storniert werden?
Gemäß
den gesetzlichen Regelungen können Kunden eine Pauschalreise kostenfrei
stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe
„unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die
Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den
Zielort erheblich beeinträchtigen.
Eine
Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein mögliches Indiz, aber
nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die
Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein.
Wer
eine Reise nicht antreten möchte, sollte sein Reisebüro bzw. seinen
Reiseveranstalter kontaktieren. Neben Alternativen wie Umbuchungen lässt
sich so auch die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung auf
Kulanzbasis besprechen.
Grundsätzliche Verhaltensregeln: • Zeigen Sie Verständnis für die Panik • Erste Maßnahmen in dieser Woche: gründliches Händewaschen, kein Handschütteln, Nies Etikette, Abstand • Überprüfen Sie Ihre Pandemiepläne
Was tun bei Krankheitszeichen?
Erste Krankheitszeichen einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sind Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber. Einige Betroffene leiden zudem an Durchfall.
Zeigen sich bei Beschäftigten, die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem bereits Erkrankungsfälle mit dem neuartigen Coronavirus aufgetreten sind, innerhalb von 14 Tagen die oben beschriebenen Krankheitszeichen, sollten sie unnötige Kontakte zu weiteren Personen meiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Betroffene sollten ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt per Telefon kontaktieren und das weitere Vorgehen besprechen, bevor sie in die Praxis gehen. Bei Kontakt zu einer Person mit einer solchen Erkrankung sollten sich die Betroffenen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das zuständige Gesundheitsamt kann über eine Datenbank des Robert Koch-Instituts (RKI) unter https://tools.rki.de/PLZTool/ ermittelt werden.
Die Corona-Epidemie
ist als Epidemie in Europa angekommen“, sagte der Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn (CDU) auf einer Pressekonferenz in Berlin. Es sei auch möglich, dass
sich das Virus in Deutschland ausbreiten werde, sagte er. Die Lage deute darauf
hin, dass sich das Virus in Form einer Pandemie ausbreite. Deutschland sei aber
bestmöglich vorbereitet.
Auch die Wirtschaft gerät immer mehr unter Druck.
Tausende deutsche Unternehmen, die in China aktiv sind, meldeten
Einschränkungen, hieß es beim BDI. Der Aktienindex DAX verlor vergangenen Montag
rund vier Prozent, US-Indizes sowie Aktienmärkte in vielen asiatischen Ländern
schlossen ebenfalls tief im Minus.
August Stich, Chefarzt der Klinik für
Tropenmedizin in Würzburg, äußert sich gegenüber ZDF heute bedachtsam und rät
angesichts der bundesweit ersten bestätigten Infektionsfälle mit dem
Coronavirus in Bayern zu „aufmerksamer Gelassenheit“. Die Hauptgefahr liege
derzeit „in irrationalen und panischen Reaktionen“.
Der BVSW informiert über die aktuelle Lage und
bietet die Möglichkeit sich untereinander auszutauschen.
Ist Ihr Unternehmen bereits von den Folgen des
Coronavirus betroffen? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Welche
Vorkehrungen haben Sie in Ihrer Firma getroffen?
Wir laden Sie herzlich zu einem gemeinsamen
Erfahrungsaustausch in unsere Geschäftsstelle ein.
Herr Dr. Michael Weinlich, Experte für
Notfallmedizin, Dozent an der Frankfurter Universitätsklinik sowie Gründer und
Geschäftsführer der med con team GmbH wird am Montag, 02 März 2020 um 14:00 Uhr über das
aktuelle Risiko informieren und seine Expertise in den Erfahrungsaustausch
einbringen.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung unter info@bvsw.de
Die Teilnahme ist exklusiv für
BVSW-Mitgliedsunternehmen und kostenlos.
BVSW Geschäftsstelle, Albrechtstraße 14, 80636 München