Förderungsmöglichkeiten / Steuerliche Absetzbarkeit unserer Schulungen und Ausbildungen



Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit

Unter bestimmten Voraussetzungen, wie zur Verbesserung Ihrer Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt bzw. zur beruflichen Eingliederung, werden die Kosten für eineWeiterbildungsmaßnahme von der Agentur für Arbeit übernommen. Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Fahrtkosten und Kosten für die Hotelunterbringung übernommen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns oder Ihren Berater bei der Agentur für Arbeit.

 


Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Die Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr übernommen. Für die Förderung steht Ihnen ein Kostenrichtwert zur Verfügung, dieser ist abhängig von Ihrer Dienstzeit. So steht z.B. Grundwehrdienstleistenden derzeit ein Kostenrichtwert von 665,00 € zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns bzw. an Ihren Berater beim Berufsförderungsdienst.

 


Steuerersparnis

Eine Steuerersparnis ergibt sich, wenn die durch den Besuch der Seminare entstehenden Kosten steuermindernd berücksichtigt werden. Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören die Fahrtkosten, Lehrgangsgebühren, Aufwendungen für Lehrmittel, da Sie im Regelfall das Veranstaltungsangebot nutzen, um sich in einem ausgeübten Beruf fortzubilden. Die Aufwendungen hierfür sind dann Werbungskosten und bei der Einkunftsart ohne allgemeine Begrenzung auf einen Höchstbetrag steuerlich abzugsfähig. In Zweifelsfragen nehmen Sie Rücksprache mit Ihrem Finanzamt. Über § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG wird ein Sonderausgabenabzug von bis zu 4.000,00 € für Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung zugelassen, wodurch auch die Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium zumindest teilweise begünstigt werden ( § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG .V. m. § 12 Nr. 5 EStG.).




WeGebAU - Förderung, z.B. zur Schutz und Sicherheitskraft

Die Agenturen für Arbeit finanzieren die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter, z.B. die berufsbegleitende Weiterbildung zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (GSK)“

  • Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Arbeitsagenturen
  • Zuschuss zur Fortzahlung des Arbeitsentgeltes während der Weiterbildung

Die Agenturen für Arbeit fördern im Rahmen des Sonderprogramms „WeGebAU“ die berufliche Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern. Gefördert werden können Personen, die

  1. keinen Berufsabschluss oder vergleichbares besitzen
  2. mehr als vier Jahre nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig waren oder
  3. älter als 45 Jahre sind.

Werden diese Personen von Ihren Arbeitgebern für die Dauer einer außerbetrieblichen Qualifizierung freigestellt, übernehmen die Arbeitsagenturen dabei die Weiterbildungskosten in voller Höhe und zahlen außerdem einen Zuschuss zur Fortzahlung des Arbeitsentgeltes während der Qualifizierung von bis zu 100 Prozent.
Die Weiterbildungen sollen zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu Arbeitsplatz erhaltenden Einzelqualifikationen führen.

Wir machen diese Fördermöglichkeit für Sicherheitsberufe nutzbar: Unternehmen haben die Möglichkeit, Sicherheitsmitarbeiter bei uns aus- und weiterbilden zu lassen.

Ihre Vorteile:

  1. Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Arbeitsagenturen
  2. Zuschuss zur Fortzahlung des Arbeitsentgeltes bis zu 100 Prozent
  3. Abwicklung sämtlicher Antragstellungen bei den Arbeitsagenturen ("Bildungsgutschein" für den Mitarbeiter, "Arbeitsentgeltzuschuss" für das Unternehmen) mit Unterstützung des BVSW